AGB’s

1. Allgemeines

Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Käufer in seiner Angebotsannahme, seinem Bestätigungs- schreiben oder anderweitig als anwendbar erklärt. Namentlich finden unsere Zahlungsbedingungen Anwendung, selbst wenn der Käufer auf abweichende Zahlungsbedingungen verweist. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Auftragsannahme
Alle Aufträge bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung oder Rechnungsstellung durch uns. Mündliche bzw. telefonische Abschlüsse erfolgen nur soweit, als wir von diesem Rechte ausdrücklich Gebrauch machen. Ausgeführte Bestellungen verpflichtet die Cardress GmbH nicht zu weiterer Belieferung des Bestellers.


2. Belieferung

2.1 Lieferverzug
Von der Cardress GmbH genannte Lieferfristen sind unverbindlich. Nichteinhalten derselben durch die Cardress GmbH berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Insbesondere übernimmt die Cardress GmbH keine Verantwortung für unvorhergesehene Hindernisse in der Fabrikation oder im Vertrieb infolge Streiks oder Aussperrungen ( sei es im eigenen Betrieb, bei den Materiallieferan- ten der Cardress GmbH oder bei Transportanstalten ) oder infolge verspäteter Materiallieferung sowie infolge einer Mobilmachung und anderer Fälle höherer Gewalt.

2.2 Verzug des Bestellers
Ist der Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises aus einem Vertrag im Verzug, steht der Cardress GmbH das Recht zu, die Lieferungen aus anderen, bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzuhalten, oder von diesen Verträgen zurückzutreten.

2.3 Rücktritt
Mit Ausnahme von Art. 2.2 ist der Rücktritt von Verträgen nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Cardress GmbH und dem Besteller möglich.


3. Preise

3.1 Allgemeines
Die Preise beziehen sich auf die bestätigten oder fakturierten Leistungen ab unserem Haus. Für Mehr- oder Mindermengen, sowie die Nachbestellungen sind die Preise nicht anwendbar. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise der Cardress GmbH netto in Schweizerfranken. MWST, Fracht, Porto und Verpackung sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden gesondert verrechnet. Die Festlegung eines Mindestfakturabetrages sowie die Verrechnung eines Auftragskostenanteils und die Aufhebung von Rabatten bei Kleinfakturen bleiben vorbehalten.

3.2 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Fakturadatum. Bei Neukunden Barzahlung bei Lieferung. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenan- sprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden und wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht geliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Cardress GmbH.

Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von CHF Fr. 15.- pro Mahnung), Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten ( mindestens 7% des Rechnungsbetrages sowie weitere Aufwendun- gen gemäss Tarif ) inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen.
Die Cardress GmbH ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einem Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.


4. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand, d.h, sobald die Ware unser Haus verlässt, an den Käufer über. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Käufers. Allfällige Beanstandungen sind bei der betreffenden Transportunternehmung vor Übernahme der Ware zu machen.


5. Unterlagen, Signete, Logos und Formen

5.1 An Offerten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Cardress GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
5.2 Die in einem Angebot erwähnten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Mass- und Leistungsangaben sind möglichst genau. Wir übernehmen dafür jedoch keine Gewähr.
5.3 Von der Cardress GmbH entworfene oder abgeänderte Signete, Logos und Formen bleiben unser Eigentum, auch wenn anteilige Kosten verrechnet werden.
5.4 Für angelieferte Daten, CD’s, Logos, Filme und Signete lehnt die Cardress GmbH jede Haftung ab.


6. Gewährleistung

6.1 Rügepflicht
Beanstandungen müssen schriftlich und innerhalb von 8 Tagen seit Empfang der Sendung erfolgen. Diese haben genaue Angaben über Umstände und Art der gerügten Mängel zu enthalten. Der Lieferschein ist beizulegen.

6.2 Umfang
Die Gewährleistung umfasst nach Wahl der Cardress GmbH das Instandstellen oder die Ersatzlieferung von mangelhaften Teilen oder Liefergegenständen, soweit die Beschädigung weder während des Transportes noch durch den Besteller verursacht wurde. Die Cardress GmbH übernimmt keine Gewähr, wenn Reparaturen durch den Besteller vorgenommen wurden. Das Minderungs- und Wandelungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Die Haftung auf Schadenersatz für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen. Vorbehalten leiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes PrHG.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Rechtsdomizil. Es gilt schweizerisches Recht.


8. Änderungen und Ergänzungen

Abänderungen, Abweichungen und Ergänzungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der Cardress GmbH.


 

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mit Abhol- und Lieferservice
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